Zum 25. April 2024 führt die Wilhelma eine weitere Pauschale für die Nutzung des eigenen Parkhauses ein. Neben der Tagespauschale von 8 € gilt künftig auch wahlweise eine Pauschale von 5 € für einen Zeitraum von maximal drei Stunden.
Aufgrund der Rückmeldungen von Inhaberinnen und Inhabern von Jahreskarten sowie Mitgliedern des Vereins der Freunde und Förderer der Wilhelma, welche den zoologisch-botanischen Garten häufig, aber auch für kürzere Zeiträume besuchen, wurde nun entschieden, eine weitere Pauschale für eine Parkdauer von bis zu drei Stunden einzuführen.